Aug 21
Bezirksregierung stoppt Teilverkauf der Stadtwerke
Bezirksregierung weist zuständige Kommunalaufsicht des Kreises Mettmann im Zusammenhang mit Teilverkauf Stadtwerke Hilden an

Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Geschäftsanteilen der Stadtwerke Hilden GmbH (SWH) an die Stadtwerke Düsseldorf AG hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Kreis Mettmann angewiesen, die damit verbundene Teilumwandlung der Stadthalle Hilden GmbH (SHH) in eine Holding zu beanstanden.

 In ihrer Verfügung an den Kreis Mettmann hat die Bezirksregierung Düsseldorf dargelegt, dass es nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen unzulässig ist, die Beteiligung der Stadt Hilden an der SWH teilweise in die SHH einzubringen und den Unternehmensgegenstand der SHH entsprechend zu ergänzen. Die Gemeindeordnung sehe eine solche Ausgliederung in Privatrechtsform grundsätzlich nicht vor.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat zur rechtlichen Begründung ihrer Verfügung u.a. auf einen Erlass des Innenministeriums vom 16. Juni 2003 in einem vergleichbaren Fall verwiesen. Mit der Verfügung der Bezirksregierung wurde der Landrat des Kreises Mettmann angewiesen, als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde in diesem Sinne auf die Stadt Hilden einzuwirken.

Wegen der eindeutigen Rechtslage haben weder die Bezirksregierung Düsseldorf noch der Landrat des Kreises Mettmann Spielräume für eine abweichende rechtliche Beurteilung.

Jul 16
Statt Rechtsstreit vor Gericht: Einmischung in öffentliche Debatte!

Gemeinsame Presseerklärung der Vertretungsberechtigten und des Unterstützerkreises des Bürgerbegehrens „Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!“

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde das Bürgergehren gegen die Teilprivatisierung der Stadtwerke nicht rechtzeitig eingereicht und ist damit unzulässig. Dagegen haben wir keine Beschwerde eingelegt. Wir werden auch den Ratsbeschluss vom 09.07.2008 nicht anfechten, mit dem unser Bürgerbegehren für unzulässig erklärt wurde.

Wir haben uns dazu entschlossen, weil wir im Gegensatz zu einer Stadtverwaltung die Kosten für anwaltliche Beratung und für die Anrufung der Gerichte aus eigener Tasche bezahlen müssten. Bereits die Anrufung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf war nur durch Spenden finanzierbar; wir konnten und wollten das weitere Kostenrisiko eines möglicherweise längeren Rechtsstreits nicht tragen. Das bedauern wir sehr, aber uns blieb keine andere Wahl.

Gestützt auf ein eigenes Rechtsgutachten sind wir weiterhin der Auffassung, dass das Bürgerbegehren gegen den Teilverkauf unserer Stadtwerke zulässig war und ist. Der Rat hätte zudem durch einen Ratsbürgerentscheid eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger herbeiführen können.

Unsere Kritik am Verkauf unserer Stadtwerke ist gut begründet und bis heute von den Verkaufsbefürwortern nicht widerlegt worden. Wir werden den Vollzug und die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Stadtwerken Hilden und den Stadtwerken Düsseldorf aufmerksam und kritisch begleiten. Das schließt ausdrücklich öffentliche Stellungnahmen zu folgenden Aspekten ein:

1.   Die Stadtwerke werden im Gegensatz zu den Behauptungen der Privatisierungsbefürworter an einen Großkonzern (EnBW) verkauft.

2.   Die Stadt Hilden ist bei den Stadtwerken nicht mehr „Herr im Hause“. 

3.      Hilden soll durch ein neues, umweltschädliches Kohlekraftwerk in Düsseldorf versorgt werden. 

4.   Es werden keine neuen Dauerarbeitsplätze in Hilden geschaffen. 

5.   Die Energiepreise werden steigen. EnBW lehnt staatliche Preiskontrollen strikt ab und erwartet in diesem Jahr noch größere Gewinne beim Stromverkauf. 

Wir fordern die Befürworter des Verkaufs unserer Stadtwerke ausdrücklich zur öffentlichen Debatte über diese Punkte auf! Wir werden uns weiterhin einmischen!“

Für die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens:

Achim Hankel und Helga Schmidt

Für den Unterstützerkreis:

Dieter Donner (BUND), Klaus-Dieter Bartel (Bündnis90/Die Grünen), Ludger Reffgen (Bürgeraktion Hilden), Ursula Probst (MUT e.V.) 

Jul 10
SPD-Düsseldorf: Verkauf der Stadtwerke ein Fehler gewesen

Die SPD-Kandidatin für das Amt der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf, Karin Kortmann, spricht sich angesichts der aktuellen Energiedebatte in Deutschland für eine nachhaltige Entwicklung der städtischen Energieversorgung aus:

Es ist dringend geboten, eine zukunftsfähige Energiepolitik zu entwerfen, die insbesondere erneuerbare Energien berücksichtigt. Deren Anteil am vorhandenen Energiemix muss entscheidend erhöht werden. Dazu sind umweltpolitische Anreize der Bundesregierung ebenso wichtig wie der Mut der Wirtschaft, alternative Energiequellen zu erschließen und weiter auszubauen.

Energieeffizienz ist eine wesentliche Voraussetzung für eine neue Strategie energiewirtschaftlichen Handelns. Hier sollten sich alle beteiligen, Unternehmen wie Privatpersonen.

In Bezug auf Düsseldorf bleibt festzuhalten: Der Verkauf der Stadtwerke in Düsseldorf ist ein Fehler der Stadtregierung gewesen, den ich nach meiner Wahl korrigieren möchte. Um erneuerbaren Energien zum Durchbruch zu verhelfen, ist es zumindest auf mittlere Sicht notwendig, die Stadtwerke in kommunaler Hand zu halten. Nur so ist die Ver- und Entsorgungssicherheit zu gewährleisten“.

“Mehr Demokratie”: Bürgerentscheid-Regeln Beschäftigungsprogramm für

Die Bürger von Hilden dürfen nicht über den Verkauf ihrer Stadtwerke abstimmen.

Der Rat der bei Düsseldorf gelegenen Stadt hat am Mittwoch ein Bürgerbegehren gegen die geplante Teilveräußerung des kommunalen Unternehmens für unzulässig erklärt Als Gründe für die Unzulässigkeit nannte die Ratsmehrheit eine zu späte Einreichung der Unterschriftenlisten und einen unzureichenden Kostendeckungsvorschlag.

Eine Anwaltskanzlei hatte in einem für die Stadt erstellten Rechtsgutachten argumentiert, dass das Bürgerbegehren sich auf einen Ratsbeschluss vom 13. Februar zur Forsetzungen der Verkaufsbemühungen beziehe. Daher handele es sich um ein “kassierendes Begehren”, das innerhalb von drei Monaten nach Ratbeschluss hätte eingereicht werden müssen. Da die Unterschriftenlisten aber erst am 16. Juni eingereicht wurden, sei das Bürgerbegehren verfristet. In einem Gegengutachten einer anderen Anwaltskanzlei wird diese Argumentation verworfen. Das Bürgerbegehren richte sich nicht gegen den Ratsbeschluss, sondern gegen die noch kommende Zuschlagserteilung für einen Käufer der Stadtwerke-Anteile.  Ein Kostendeckungsvorschlag sei nicht erforderlich, da es sich bei den Stadtwerken nicht um ein defizitäres Unternehmen handele. Ein Nichtverkauf verursache daher unmittelbar keine relevanten Kosten. Ein Kostendeckungsvorschlag ist für ein Bürgerbegehren dann notwendig, wenn es im Erfolgsfall für eine Kommune höhere Ausgaben oder geringere Einnahmen zur Folge hätte.

Die Initiative “Mehr Demokratie” bezeichnet die an das Hildener Bürgerbegehren gestellten Anforderungen als “prinzipiell überflüssig”. “Die Regeln für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen sind ein Beschäftigungsprogramm für Juristen”, kritisierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von “Mehr Demokratie”. Kaum ein Bürgerbegehren entgehe der gutachterlichen Prüfung, viele landeten vor Gericht. “Wenn in Hilden jetzt sogar darüber gestritten wird, ob das Bürgerbegehren eine Einreichungsfrist einzuhalten und einen Kostendeckungsvorschlag zu machen hatte, zeigt dies, wie manipulationsanfällig Bürgerbegehren sind”, erklärte Schily. Der Geschäftsführer verwies darauf, dass es in Bayern für Bürgerbegehren weder eine Sammelfrist, noch die Anforderung eines Kostendeckungsvorschlags gibt. 

Der Freistaat gilt bundesweit als vorbildlich in Sachen direkter Demokratie auf kommunaler Ebene.

Jul 08
Bürgerbegehren im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolglos

Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Beteiligten soeben bekannt gegeben worden ist, hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes des Hildener Bürgerbegehrens “Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!” abgelehnt.

Das am 16.06.2008 bei der Stadt Hilden eingereichte Bürgerbegehren richtet sich gegen die Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden GmbH.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens wollten u. a. verhindern, dass der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am morgigen Mittwoch über die Zuschlagserteilung im Rahmen der zur Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden GmbH durchgeführten Vergabeverfahrens entscheidet.

Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, das Bürgerbegehren könne die Unterbrechung des eingeleiteten Vergabeverfahrens nicht verlangen, weil es nicht rechtzeitig eingereicht und damit unzulässig sei.

Das Bürgerbegehren richte sich als sogenanntes “kassatorisches” Bürgerbegehren inhaltlich gegen den Ratsbeschluss vom 13.02.2008, durch den der Rat der Stadt Hilden die Fortführung eines Vergabeverfahrens zur Teilprivatisierung beschlossen habe.

Aus diesem Grund hätte es nach der Bestimmung des § 26 Abs. 3 der Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag, also spätestens bis zum 13.05.2008, eingereicht werden müssen.

Den Antragstellern steht gegen den Beschluss die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu.

Az.: 1 L 1114/08

 

Jul 07
Bürgerbegehren: Antrag auf Erlass einer “Einstweiligen Anordnung” gestellt

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Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben heute um 11:00 Uhr beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf einen Eilantrag auf Erlass einer “Einstweiligen Anordnung” gestellt.

Dem Rat der Stadt Hilden soll im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben werden, das am 16.06.2008 eingereichte Bürgerbegehren “Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!” mit der Fragestellung “Sollen die Stadtwerke Hilden vollständig im Eigentum der Stadt Hilden bleiben?” für zulässig zu erklären.

“Hilfsweise” wird beantragt, dem Rat aufzugeben, über den Verkauf der Stadtwerke solange nicht zu beschließen bis eine rechtskräftige Feststellung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vorliegt.

Der Antrag kann oben heruntergeladen werden!

Jul 03
Bürgerbegehren angeblich nicht zulässig - Gegengutachten in Auftrag gegeben - Klage nicht ausgeschlossen

Achim Hankel und Helga Schmidt, Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens „Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!”, teilen mit:

“Die Beschlussvorlage des Bürgermeisters für die Ratssondersitzung am 09. Juli zeigt deutlich auf, wie weit Rat und Verwaltung in Hilden noch von einer bürgerfreundlichen Demokratie entfernt sind und mit welchen juristischen Mitteln gearbeitet wird, Basisdemokratie zu verhindern.

Wir, die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und unsere Unterstützer, werden kurzfristig die Stellungnahme des Fachanwaltsbüros Baumeister von einem Verwaltungsrechtler prüfen lassen und ein Gegengutachten in Auftrag geben.

Eine Klage gegen die Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens schließen wir nicht aus.

Bis zur Ratssondersitzung am 09. Juli werden wir entscheiden, ob wir, um unsere Rechte und die Rechte der 3000 Unterstützer wirksam zu schützen, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf den Erlass einer „Einstweiligen Anordnung“ gegen die für den 09. Juli vorgesehene negative Beschlussfassung des Rates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beantragen. 

Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und eine schnelle politische Entscheidung im Sinne der Bürger zu ermöglichen, fordern wir die Ratsvertreter auf, einen Ratsbürgerentscheid zu beschließen.”

Jun 29
Bürgerbegehren hat erste Hürde übersprungen!

Obwohl die Unterstützer des Bürgerbegehrens ganz bewusst auf Plakatierungsaktionen und auf das flächendeckende Verteilen von Flugblättern verzichtet haben und trotz des mit krimineller Energie betriebenen Diebstahls von ausgefüllten Unterschriftslisten – von insgesamt 3.250 Eintragungen auf 401 Listen sind 2.934 gültig – 139 mehr als notwendig gewesen wären.

Nach Aussage der Stadtverwaltung, die die insgesamt 3.250 Eintragungen „sehr, sehr sorgfältig“ geprüft haben will, mussten 316 Eintragungen gestrichen werden: 259 Eintragungen waren angeblich ungültig, 57 konnten nicht über das Melderegister erfasst werden.

Achim Henkel, einer der beiden Hauptinitiatoren des Bürgerbegehrens hat gegenüber der Presse erklärt:

„Wir haben erreicht, was wir wollten, der Bürgerentscheid kommt. Jetzt haben die Bürger die Möglichkeit, selbst über die Zukunft ihrer Stadtwerke zu entscheiden. Das ist ein Stück gelebter Demokratie.“

Wird der Rat in seiner Sitzung am 09. Juli 2008 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen, ihm aber nicht beitreten, dann wird es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid kommen, zu dem alle wahlberechtigten Hildenerinnen und Hildener zur Stimmabgabe aufgerufen werden. Die Stadtverwaltung plant, die Stadt nicht in 22 Stimmbezirke wie zu einer Kommunalwahl einzuteilen, sondern lediglich zehn Stimmlokale einzurichten.

Ein Ratsbürgerentscheid, den die „Bürgeraktion Hilden“, unterstützt von den Grünen, am 13. Februar 2008 im Rat beantragt hatte, war von CDU, SPD, FDP und dUH abgelehnt worden. 

Jun 11
Info-Stand am 14.06.2008 am Warrington-Platz/Bismarckpassage

Am Samstag, 14.06.2008, können am Info-Stand auf dem Warrington-Platz, am Eingang zur Bismarck-Passage, zwischen 10 und 14 Uhr noch Unterschriften geleistet oder Unterschriftenlisten abgegeben werden.

Unterschriftenlisten wurden entwedet - Anzeige wurde erstattet
Achim Hankel und Helga Schmidt, Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens, teilen mit:

“Da wiederholt in Geschäften ausgelegte Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren gegen den Teilverkauf der Stadtwerke Hilden abhanden gekommen sind, haben wir jetzt einen Fall zur Anzeige gebracht.

In der Fabricius Apotheke, Richrather Straße 84 wurden zwischen dem 30. Mai und dem 09. Juni von einem Unbekannten Listen unter dem Vorbehalt entwendet, dass unser Bürgerbegehren abgeschlossen sei.

Alle Bürger/innen, die in der betreffenden Zeit ihre Unterschrift in der Fabricius Apotheke abgegeben haben, möchten wir daher bitten, uns am jetzigen Samstag am Warrington-Platz vor dem Ausgang Bismarkpassage zwischen 10:00 und 14:00 nochmals mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.”

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