antrag-buergerbegehren-verwaltungsgericht.pdf
| Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben heute um 11:00 Uhr beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf einen Eilantrag auf Erlass einer “Einstweiligen Anordnung” gestellt.
Dem Rat der Stadt Hilden soll im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben werden, das am 16.06.2008 eingereichte Bürgerbegehren “Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!” mit der Fragestellung “Sollen die Stadtwerke Hilden vollständig im Eigentum der Stadt Hilden bleiben?” für zulässig zu erklären. “Hilfsweise” wird beantragt, dem Rat aufzugeben, über den Verkauf der Stadtwerke solange nicht zu beschließen bis eine rechtskräftige Feststellung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vorliegt. Der Antrag kann oben heruntergeladen werden! |
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