Die Bürger von Hilden dürfen nicht über den Verkauf ihrer Stadtwerke abstimmen.
Der Rat der bei Düsseldorf gelegenen Stadt hat am Mittwoch ein Bürgerbegehren gegen die geplante Teilveräußerung des kommunalen Unternehmens für unzulässig erklärt
Eine Anwaltskanzlei hatte in einem für die Stadt erstellten Rechtsgutachten argumentiert, dass das Bürgerbegehren sich auf einen Ratsbeschluss vom 13. Februar zur Forsetzungen der Verkaufsbemühungen beziehe. Daher handele es sich um ein “kassierendes Begehren”, das innerhalb von drei Monaten nach Ratbeschluss hätte eingereicht werden müssen. Da die Unterschriftenlisten aber erst am 16. Juni eingereicht wurden, sei das Bürgerbegehren verfristet. In einem Gegengutachten einer anderen Anwaltskanzlei wird diese Argumentation verworfen. Das Bürgerbegehren richte sich nicht gegen den Ratsbeschluss, sondern gegen die noch kommende Zuschlagserteilung für einen Käufer der Stadtwerke-Anteile.
Die Initiative “Mehr Demokratie” bezeichnet die an das Hildener Bürgerbegehren gestellten Anforderungen als “prinzipiell überflüssig”. “Die Regeln für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen sind ein Beschäftigungsprogramm für Juristen”, kritisierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von “Mehr Demokratie”. Kaum ein Bürgerbegehren entgehe der gutachterlichen Prüfung, viele landeten vor Gericht.
Der Freistaat gilt bundesweit als vorbildlich in Sachen direkter Demokratie auf kommunaler Ebene.